2011 legte Rechtsanwalt Christ das 1. Staatsexamen ab und begann im November 2011 sein Referendariat bei der Präsidentin des Kammergerichts Berlin.
Bereits während seines Studiums und während des Referendariats arbeitete er in der hiesigen Kanzlei als juristischer Mitarbeiter.
Im November 2013 legte Julius Christ das Assessorexamen ab und erlangte im Januar 2014 seine Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Berlin. Er war dann zunächst als freier Mitarbeiter vor allem bei der Kanzlei Jüdemann Rechtsanwälte tätig und bekam dort insbesondere einen vertieften Einblick in das Strafrecht.
Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Christ vorwiegend als Strafverteidiger (auch Pflichtverteidigung und Nebenklagevertretung) sowie im Bereich des Vekehrs- und Ordnungswidrigkeitenrechts tätig.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstützt Rechtsanwalt Christ Sie bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Rahmen der Unfallregulierung und allen anderen Bereichen des Verkehrsrechts.
Rechtsanwalt Christ berichtet häufig über aktuelle Entscheidungen und interessante Fälle. Seine Beiträge finden Sie unter Aktuelles.
Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Christ verpflichtet, sich 30 Std. im Jahr (je 15 Std. pro Fachanwaltschaft) fortzubilden. Hier finden Sie einen Überblick über die abgeleisteten Fortbildungen:
Julius Christ
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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