Der Berliner Senat berät über die Einführung eines Bußgeldkataloges mit dem Verstöße gegen die Corona-Vorschriften aus den neu ergangenen Verordnungen geahndet werden sollen. So sollen beispielsweise das Initiieren von Versammlungen, Veranstaltungen und Zusammenkünfte von mehr als drei Personen, das Öffnen eigentlich geschlossen zu haltender Lokalitäten und Geschäften, Besuche im Altenheim und ähnliche unter Strafe gestellt bzw. als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. rbb24 schreibt hierzu:
"In dem Entwurf, der dem rbb vorliegt, sind alle etwaigen Verstöße gegen die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung (SARS-CoV-2-EindmaßnV) detailliert aufgeführt.
Wer etwa eine Spielhalle, ein Theater oder ein Kino öffnet, kann mit 1.000 bis 10.000 Euro Bußgeld belangt werden.
Für das Vorhalten touristischer Übernachtungsangebote wäre, wenn die Vorlage beschlossen wird, genau so viel Geld fällig.
Wer seinen Ausweis nicht mit sich führt, könnte demnach bald 25 bis 75 Euro Bußgeld zahlen müssen.
Diejenigen, die den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht einhalten, sollen mit 50 bis 500 Euro Bußgeld bestraft werden.
Wer seine Oma im Altersheim besucht und dabei jünger als 16 Jahre alt ist oder länger als eine Stunde pro Tag bleibt, dem drohen 100 bis 1.000 Euro Geldzahlung.
Und wer sich in einer anderen Wohnung als der eigenen aufhält, kann mit bis zu 500 Euro Bußgeld belegt werden.
Wer Veranstaltungen, Versammlungen oder Zusammenkünfte von mehr als drei Menschen initiiert oder an ihnen teilnimmt würde dann eine Straftat begehen. Ebenso, wer Schwimmbäder öffnet, Bildungseinrichtungen oder Angebote zur Kindertagespflege.
Wenn Sie wegen einer solchen Tat belangt werden, zögern Sie nicht, uns anzurufen oder uns per Mail zu kontaktieren.