Christ & Kollegen – Fachanwälte für Strafrecht und Verkehrsrecht in Berlin

Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

04.03.2020

E-Scooter erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. An nahezu jeder Ecke sieht man diese Gefährte stehen.Es stellt sich dabei zwangsläufig die Frage, womit man bei Verstößen, wie z.B. einer Trunkenheitsfahrt, als Fahrer rechnen muss. Hierzu sind kürzlich einige Urteile ergangen. So hat beispielsweise das Landgericht München entschieden, dass die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit auch beim Fahren mit Elektrokleinstfahrzeugen bei einer Blutalkoholkonzentation von 1,1 Promille liegt.

Das Landgericht begründet seine Auffassung insbesondere damit, dass diese Roller grundsätzlich Kraftfahrzeuge im Sinne von § 1 Abs. 2 StVG sind.

Man sollte sich als Nutzer dieser Fahrzeuge also davor hüten, leichtfertig mit einer erhöhten Blutalkoholkonzentration zu fahren oder gar die von der Rechtsprechung zugrundegelegten Blutalkoholkonzentrationgrenzen für Fahrradfahrer zugrundezulegen. Diese liegen bei 1,6 Promille.

Bei entsprechenden Verstößen drohen die gleichen Konsequenzen wie bei sonstigen Alkoholfahrten, nämlich Strafverfahren gem. § 316 StGB, Fahrerlaubnisentzug, Fahrverbote usw.

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