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Messung Traffistar S350 angreifbar nach Urteil des VGH Saarland?

10.07.2019

Der Verfassungsgerichts (VGH) des Saarlandes hat auf eine Verfassungsbeschwerde in einem Bußgeldverfahren die Messung des Blitzers "Traffistar S 350" der FIrma Jenoptik für "unverwertbar" bzw. nicht ausreichend und daher angreifbar erklärt. Hintergrund war ein Bußgeldverfahren, in dem dem Betroffenen eine Geschwingkeitsüberschreitung zur Last gelegt wurde. Der Beschwerdeführer trug vor, dass nicht alle Messdaten für die jeweilige Messung abgespeichert werden (sog. Rohmessdaten) und er sich daher nicht effektiv Verteidigen kann. Die fehlende Speicherung verletzt den Beschwerdeführer u.a in seinem Recht auf ein faires Verfahren und in seinem Rechta auf effektive Verteidigung, entschied das Gericht. Denn die derzeit aufgezeichneten Daten des Gerätes erlauben keine zuverlässige Nachkonktrolle des Messergebnisses, welche aber bei vollständiger Abspeicherung der anfallenden Rohmessdaten möglich wäre.

Das Urteil stellt hingegen nicht in Frage, dass es sich bei dem Messverfahren um ein sog. standardisiertes Messverfahren handelt. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung auf die Entscheidung von Gerichten außerhalb des Saarlandes auswirkt. Hier ist jedenfalls ein weiterer Angriffspunkt geschaffen worden.

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