Christ & Kollegen – Fachanwälte für Strafrecht und Verkehrsrecht in Berlin

Wurden Sie von mivolta oder maXXimo überrumpelt? So kommen Sie aus dem Vertrag!

13.11.2024

Der Strom- und Gasanbieter mivolta, der auch unter der Marke maXXimo bekannt ist, sorgt bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern für Ärger. Immer häufiger berichten Betroffene davon, dass sie plötzlich von einem unerwarteten Anruf überrascht wurden. Die Anrufer versprachen einen günstiger Strom- und Gasvertrag und lockten so in das Gespräch.

Nach dem Gespräch wird den Verbrauchern häufig ein Vertrag bestätigt – zu sehr hohen Preisen. Dabei haben viele das Gefühl, regelrecht überrumpelt worden zu sein. Im Anschluss verlangt mivolta hohe monatliche Abschläge und droht mit Mahnungen und Inkasso, wenn diese nicht bezahlt werden.

Besonders erschreckend: Viele dieser Verbraucher sind verzweifelt, weil sie den hohen Forderungen ausgesetzt sind und alle bisherigen Möglichkeiten scheiterten, sich aus den Verträgen zu befreien.

Doch so aussichtslos die Situation erscheinen mag, es gibt rechtliche Wege, um sich zu wehren! Je nach Fall kommen folgende Maßnahmen in Betracht:

  • Widerruf
  • Anfechtung
  • (fristlose) Kündigung

Zusätzlich sollten Sie unbedingt prüfen lassen, ob die hohen Preise, die Ihnen in Rechnung gestellt werden, überhaupt gerechtfertigt sind.

Schildern Sie uns gerne Ihren Fall. Wir geben Ihnen zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung, wie Sie sich erfolgreich gegen mivolta oder maXXimo wehren können. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Probleme mit den Unternehmen zu lösen.

Schildern Sie uns gerne Ihren Fall per E-Mail an energie@rae-christ.de, um schnell und unkompliziert mit uns in Verbindung zu treten.

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