Warum sollten Sie einen Fachanwalt beauftragen? Den Titel „Fachanwalt“ dürfen nur Rechtsanwälte führen, die besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem entsprechenden Rechtsgebiet erworben haben. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen liegen dann vor, wenn der Rechtsanwalt auf dem betreffenden Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigt, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 Fachanwaltsordnung - FAO).
Hinzukommt, dass Fachanwälte verpflichtet sind, sich pro geführter Fachanwaltschaft mindestens 15 Stunden im Jahr fortzubilden. So ist sichergestellt, dass wir ständig auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung sind und unsere Mandanten jederzeit aktuell und kompetent beraten können.
Über unsere absolvierten Fortbildungen können Sie sich hier informieren.
Christ & Kollegen
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