Sie haben einen Antrag bei einer Behörde gestellt und sind mit dem erlassenen Bescheid nicht zufrieden? Unsere Rechtsanwälte in Berlin beraten und vertreten Sie umfassend im Bereich des Sozialrechts.
Dies umfasst insbesondere die Vertretung im Schwerbehindertenrecht (Grad der Behinderung oder auch „GdB“) , Rentenrecht (wie z.B. EU-Rente / Erwerbsminderungsrente), Arbeitslosenrecht u.a.
Im Rahmen einer telefonischen kostenlosen Erstberatung schätzen wir gerne Ihren Fall ein und informieren Sie zu Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. Rufen Sie uns an!
Außerdem vertreten wir Sie bei Bedarf auch in Spezialverfahren wegen Veruntreuung und Vorenthalten von Arbeitsentgelt gem. § 266 a StGB in Kooperation mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Volker Christ.
Julius Christ
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Leibnizstr. 60
10629 Berlin
Kostenlose telefon. Erstberatung
Tel. 030. 327 98 70
Fax 030. 324 09 42
ra@rae-christ.de
Telefonzeiten:
Mo.-Fr.: 09:00 - 12:30 Uhr
Mo.-Do.: 13:00 - 17:00 Uhr
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid auf Ihren Antrag hin erhalten haben, legen wir gegen diesen umgehend Widerspruch ein, begründen diesen nach erhaltener Akteneinsicht und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.
Sollte daraufhin ein weiterer Bescheid (Widerspruchsbescheid) ergehen bzw. dieser bei Beauftragung schon vorliegen, werden wir Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Den genauen Ablauf erörtern wir in einem persönlichen Gespräch ausführlich.
Besonderheiten bezüglich einer bestehenden Rechtsschutzversicherung im Sozialrecht:
Sollten Sie einen Sozialrechtsschutzbaustein in Ihrer Police haben, so kann es sein, dass dieser erst ab dem Sozialgerichtsverfahren greift und die Kosten im Widerspruchsverfahren nicht durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind. Wir können das gerne für Sie vorab klären.