Christ & Kollegen – Fachanwälte für Strafrecht und Verkehrsrecht in Berlin

Verkehrsrecht

Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, haben einen Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder eine Anklage erhalten?

Unsere Fachanwälte in Berlin beraten Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts. Eine Rechtsberatung und Vertretung aus einer Hand ist zielführend, da bspw. eine erfolgreiche Verteidigung in einer verkehrsstrafrechtlichen Sache die Erfolgsaussichten für die sich anschließende führerscheinrechtliche Angelegenheit erheblich steigern kann.

Im Rahmen einer telefonischen kostenlosen Erstberatung schätzen wir gerne Ihren Fall ein und informieren Sie zu Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. Rufen Sie uns an!

Ihr Ansprechpartner

Julius Christ | Christ & Kollegen

Julius Christ
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Leibnizstr. 60
10629 Berlin

Kostenlose telefon. Erstberatung
Tel. 030. 327 98 70
Fax 030. 324 09 42
ra@rae-christ.de

Telefonzeiten:
Mo.-Fr.: 09:00 - 12:30 Uhr
Mo.-Do.: 13:00 - 17:00 Uhr

Verkehrszivilrecht

Kerntätigkeit im Verkehrszivilrecht ist die Unfallregulierung. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall. Dies beinhaltet sowohl die Geltendmachung des Fahrzeugschadens an sich, aber auch etwaige Nutzungsausfallschäden, Schmerzensgeld, Erwerbs- und Haushaltsführungsschäden.

Hinzukommt die Vertretung in Kfz-kaufrechtlichen Angelegenheiten zum Beispiel nach dem Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens sowie Kfz-versicherungsrechtliche Streitigkeiten mit Ihrem Haftpflicht- oder Kaskoversicherer (z.B. nach Diebstahl des Fahrzeuges).

Wie geht es nach einer Beauftragung unserer Kanzlei für Sie weiter?

Sobald uns alle für den jeweiligen Fall notwendigen Unterlagen vorliegen werden wir uns für Sie mit einem Anspruchsschreiben an die Gegenseite wenden und Ihre Forderungen vollständig beziffern. Dem Gegner wird dabei eine Frist zur Regulierung der Ansprüche gesetzt. Sollte diese Frist ohne Rückmeldung oder Regulierung verstreichen, setzen wir uns mit Ihnen zum Besprechen des Weiteren Vorgehens in Verbindung.

Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten

In diesen Bereich fällt vor allem die Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren.

In verkehrsstrafrechtlichen Fällen geht es häufig um typische mit dem Verkehr zusammenhängende Straftaten wie z.B. fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht, fahrlässige Tötung.

Zu den Bußgeldverfahren zählen vor allem die Fälle von Geschwindigkeitsüberschreitung oder anderen mit Bußgeldern bedrohten Taten wie z.B. Telefonieren am Steuer, Abstandsverstöße etc.

Nach Einsicht in die Ermittlungsakte wird zusammen mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie erarbeitet.

Bitte beachten Sie die kurzen Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Bußgeldbescheide und Strafbefehle. Melden Sie sich rechtzeitig!

Wie geht es nach einer Beauftragung unserer Kanzlei für Sie weiter?

Haben Sie einen Strafbefehl, eine Anklage oder ein Beschuldigtenschreiben von der Polizei, einen Haftbefehl oder Durchsuchungsbeschluss o.ä. erhalten, werden wir uns für Sie direkt bei der entsprechenden Stelle melden, die Verteidigung anzeigen und eine Akteneinsicht beantragen.

Erst, wenn die Akteneinsicht vorliegt, kann darüber nachgedacht werden, eine Einlassung oder sonstige Erklärung abzugeben. Auch jetzt erst kann eine vernünftige Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Bitte äußern Sie sich vor Rücksprache mit einem Verteidiger nicht bei der Polizei!

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, dann legen wir für Sie umgehend Einspruch ein, beantragen eine Akteneinsicht und nach Erhalt besprechen wir die Aussichten und Strategie einer Verteidigung.

Bitte beachten Sie, dass für die Einlegung eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid und Strafbefehl sehr kurze Fristen laufen, weshalb schnelles Handeln geboten ist.

Verkehrsverwaltungsrecht

Hierbei geht es maßgeblich um das Recht der Fahrerlaubnis. Soll Ihnen aufgrund einer Straftat, eines hohen Punktestandes in Flensburg, wegen Drogenkonsums oder aufgrund einer gesundheitlichen Frage die Fahrerlaubnis entzogen werden, sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Oft stehen diese Verfahren in Zusammenhang mit Strafverfahren, sodass eine Betreuung aus einer Hand geboten ist.

Wie geht es nach einer Beauftragung unserer Kanzlei für Sie weiter?

In der Regel haben Sie einen Bescheid von der Führerscheinstelle erhalten mit dem Ihnen bestimmte Auflagen erteilt wurden, die Sie innerhalb einer gewissen Frist zu erledigen haben. Nach Erhalt dieses Bescheides werden wir uns für Sie mit der Behörde in Verbindung setzen, etwaig notwendige Rechtsbehelfe einlegen und eine Akteneinsicht beantragen. Nach Erhalt dieser kann eine Strategie entwickelt und das weitere Vorgehen besprochen werden.

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